Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 03.12.1982 - 1 UF 137/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 138, 139, 1360a, 1361, 1408, 1570, 1614; ZPO § 256
Ehevertragsrecht; Wirksamkeit oder Unwirksamkeit von notariell beurkundeten Abmachungen unter Ehegatten betreffend einen sog. Globalverzicht (Knebelungsvertrag); spätere Veränderung der Geschäftsgrundlage des Vertrages. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1983, 176
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.07.1979 - IV ZR 159/77
Ermittlung des Endvermögens bei mehreren Scheidungsanträgen
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.1982 - 1 UF 137/82
Dieses Ergebnis entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. zum Beispiel Urteile vom 2. März 1979 - MDR 1979, 746, und vom 11. Juli 1979 - FamRZ 1979, 905 = BGHF 1, 541; Schneider, MDR 1973, 270 ff). - BGH, 02.03.1979 - V ZR 102/76
Streit um das Miteigentum an einem Hausgrundstück nach widerrufener Schenkung - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.1982 - 1 UF 137/82
Dieses Ergebnis entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. zum Beispiel Urteile vom 2. März 1979 - MDR 1979, 746, und vom 11. Juli 1979 - FamRZ 1979, 905 = BGHF 1, 541; Schneider, MDR 1973, 270 ff). - OLG Köln, 05.02.1981 - 14 UF 77/80
Notarielle Vereinbarung; Zugewinnausgleich; Versorgungsausgleich; Nachehelicher …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.1982 - 1 UF 137/82
Soweit das Oberlandesgericht Köln in seinem Beschluß vom 5. Februar 1981 (DNotZ 1981, 444 mit krit. Anm. v. Hornhardt = FamRZ 1981, 1087 [Ls] mit negativer Anmerkung der Redaktion und zu der gesamten Problematik derartiger Eheverträge) zu einer anderen Beurteilung eines ähnlich gestalteten Ehevertrages gelangt ist, ist darauf hinzuweisen, daß es sich dort um eine 20-jährige Ehe gehandelt hat, und die Ehefrau auf erhebliche Vermögenswerte verzichtet hatte.
- OLG Köln, 18.05.2006 - 10 WF 90/06
Unzulässige Zwischenfeststellungsklage zu ehevertraglicher Regelung bei fehlender …
Die von der Antragsgegnerin zur Frage der Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage herangezogene Rechtsprechung (BGH FamRZ 2005, 1449; OLG Frankfurt, FamRZ 1983, 176, 178; die weiter angegebene Fundstelle BGH FamRZ 2005, 651 beruht offensichtlich auf einem Irrtum) rechtfertigt keine abweichende Beurteilung der Rechtslage. - OLG Zweibrücken, 12.12.1995 - 5 UF 49/95
Auslegung des Tenors eines klageabweisenden Urteil
Eine Vereinbarung, in der eine Ehefrau nach langjähriger Ehe, aus der mehrere Kinder hervorgegangen sind, in einer bedrängten Lage auf nachehelichen Unterhalt und gleichzeitig faktisch auch auf alles andere verzichtet, was in der Ehe an Vermögenswerten erworben wurde, sowohl auf alle für die Zukunft bedeutsamen sich aus der Ehe und einer Scheidung ergebenden Rechte, als auch auf den einzigen wertvollen Vermögensgegenstand, etwa ihren Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück, kann gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 322 ; zur Sittenwidrigkeit von Gesamtverzichtsvereinbarungen siehe auch OLG Köln, DNotZ 1981, 444 mit krit. Anm. von Hornhardt; OLG Frankfurt/M., FamRZ 1983, 176, 178). - OLG Karlsruhe, 07.03.1990 - 1 U 147/89
Anspruch auf Rückübereignung des Miteigentumsanteils an einem Grundstück an die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamburg, 09.10.1984 - 12 UF 122/84
Unwirksamkeit des Unterhaltsverzicht; Nichtigkeit der Zugewinnausgleichsregelung
Bei § 139 BGB kommt es auf die Erforschung des mutmaßlichen Willens an, wobei als Parteiwille - soweit nichts Gegenteiliges konkret ersichtlich ist - das objektiv Vernünftige anzunehmen ist (OLG Frankfurt, FamRZ 1983, 176, 177).